AKKREDITIERTE PROBENENTNAHME

VICESIMA arbeitet gemäß aktueller Fassung des Gesetzes – das Umweltschutz Gesetz vom 23. Januar 2008 (Dz.U. 2008 Nr. 25 Pos. 150).

 

Artikel 147a. 1. Alle die für Installation oder für die Benutzung von Messungsgeräten bei der Emissionsmessungen oder anderen Messungen verantwortlich sind, werden verpflichtet folgende Bedienungen zu erfüllen durch:

 

1)      alle Proben müssen durch Akkreditierte Labors, im Sinne des Gesetzes vom 30. August 2002, entnommen werden ( Dz.U. vom 2004 Nr. 204, Pos. 2087).

 

Wir bieten Ihnen eine akkreditierte Probenahme (Luft, Wasser, Abwasser) und Prüfung in den akkreditierten Labors (PCA Akkreditierung).           

 


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